von Harro Rhenius

Magdeburg, 17.04.2024

Im Rahmen der Digitalisierung des Schulzeugnisses wurde in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Digitalen Vernetzungsinfrastruktur Bildung eine gemeinsame Architektur erarbeitet, die die Beantragung, Erstellung und Siegelung/Signatur von digitalen Zeugnisausfertigungen ermöglichen wird. Dabei wird durch das OZG-Projekt durch Sachsen-Anhalt ein EfA-Online-Dienst für die Antragstellung entwickelt.
Die Erzeugung der maschinenlesbaren Zeugnisdaten und der menschenlesbaren Zeugnisrepräsentation erfolgt durch die jeweiligen Bundesländer in eigener Verantwortlichkeit. Durch die Digitale Vernetzungsinfrastruktur Bildung wird ein Dienst zur Siegelung/Signatur der digitalen Zeugnisausfertigungen zentral zur Verfügung gestellt werden.

von Harro Rhenius

  • Jahresgespräch mit der Kultusministerkonferenz. v.l.n.r.: Gerlinde Kohl, Simone Fleischmann, Ministerin und KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot, Gabriela Kasigkeit, Ralf Neugschwender, Pankraz Männlein

Jahresgespräch mit der Kultusministerkonferenz

Lehrkräftebildung braucht klare Standards

Die dbb Bildungsgewerkschaften haben am 14. März 2024 in Berlin aktuelle bildungspolitische Herausforderungen mit den Mitgliedern der Kultusministerkonferenz (KMK) diskutiert.

März 2024

Vor dem Hintergrund des eklatanten Lehrkräftemangels lag der Fokus des diesjährigen Gesprächs auf der Lehrkräftebildung. „Die erstklassige Ausbildung unserer Lehrkräfte ist von entscheidender Bedeutung für den Bildungserfolg und die gesellschaftliche Teilhabe unseres Nachwuchses“, stellte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Simone Fleischmann fest und kritisierte die fortschreitende Deprofessionalisierung der Lehrerausbildung. „Dieser schleichende Prozess gibt allen Anlass zur Sorge. Gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels ist es fatal, die Qualitätsstandards in der Lehrkräftebildung abzusenken und die Bildungsqualität weiter zu gefährden.“

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von Harro Rhenius

Kiel, 29.02.2024
Nachdem die Landesregierung ihre Pläne für die Besoldungsanpassung vorgestellt hat, sieht sich der dbb schleswig-holstein bestätigt. „Die Besoldung ist derart unzureichend, dass noch nicht einmal die Übernahme des eigentlich guten Tarifabschlusses zu einer verfassungskonformen Alimentation führen würde“, stellt der dbb Landesvorsitzende Kai Tellkamp fest und ergänzt: „Die Pläne für die zwangsläufig notwendigen Nachjustierungen sind leider nicht überzeugend.“
Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung

von Harro Rhenius

Kiel. 23.02.2023

2022 und auch 2023 war eines der brennenden Themen neben den schulischen und bildungspolitischen Herausforderungen die so genannte „amtsangemessene Alimentation“ der Beamtinnen und der Beamten des Landes Schleswig-Holstein.

Wie zu hören und zu lesen ist, soll das Bundesverfassungsgericht im 2. oder auch 3. Quartal dieses Jahres ein Urteil zu der vorliegenden Klage fällen.

Unabhängig davon sind die von den Beschäftigten im Lande eingereichten Anträge auf amtsangemessene Alimentation 2022 und 2023. Eine Reihe von Beschäftigten, auch Mitglieder der IVL-SH haben beim Verwaltungsgericht des Landes, Klage eingereicht. Einige Kläger mußten einen Vorschuss leisten, andere waren davon nicht betroffen.

„Amtsangemessen“ war ein Schlagwort, das vom Land im Rahmen eines Besoldungsanpassungsgesetzes im Mai 2022 in „familienangemessen“ transformiert wurde. dbb sh und auch IVL-SH haben gegen diese Transformation Stellung bezogen und den Vorgang vehement kritisiert.

Herrscht nun Ruhe? NEIN, keineswegs, die Seele der Aktiven und Ruheständlerinnen und Ruheständler kocht.

In einer so genannten "Kleinen Anfrage" hat nun die Abgeordnete Raulies (SPD) Fragen an die Landesregierung gestellt und Antworten von der Finanzministerin Monika Heinold (GRÜNE) bekommen:

  1. Wie viele Anträge auf Einhaltung einer angemessenen Alimentation sind für das Jahr 2023 sind beim DLZP eingegangen? Bitte nach Bereichen der Landesverwaltung (Schulen, Polizei, Steuerverwaltung, Justiz, Versorgungsempfänger:innen usw.) aufschlüsseln!

    Antwort:
    Es wurden bis zum 15.01.2024 insgesamt 16.967 Anträge auf amtsangemessene Alimentation für 2023 gestellt. Hiervon entfallen 15.445 auf den Besoldungsbereich und 1.522 Anträge auf den Versorgungsbereich. Eine Aufschlüsselung nach Fachbereichen ist nicht möglich, da die Anträge im Regelfall keinen Hinweis auf die dienstliche Verwendung enthalten.
  2. Sind die Anträge bereits beschieden? Wenn nein: Wie und wann werden die
    Anträge beschieden?

    Antwort:Die Anträge wurden bislang mangels Entscheidungsreife nicht beschieden. Die Bescheidung erfolgt, nachdem im Zuge des kommenden Gesetzgebungsverfahrens mögliche Anpassungsbedarfe in der Besoldung mit Blick auf eine amtsangemessene Alimentation für 2023 und die Folgejahre abschließend geprüft wurden und das entsprechende Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet wurde.