von Harro Rhenius

Im Jahr 2007 wurde in Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld der Beamtinnen und Beamten gekürzt beziehungsweise gestrichen. Der dbb sh hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedsgewerkschaften eine Musterklage eingereicht, da die erhebliche finanzielle Schlechterstellung nach unserer Überzeugung rechtswidrig ist. Da es um den Anspruch auf die in der Verfassung verankerte Alimentation geht, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Doch bis heute liegt noch keine Entscheidung vor. In einem eindringlichen Appell hat der dbb sh um eine zeitnahe Entscheidung gebeten, da die inzwischen siebzehnjährige Hängepartie in Sachen Rechtsklarheit nicht mehr vermittelbar ist. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht zumindest auf die Sachstandsanfrage geantwortet.

von Harro Rhenius

Die letzten Wahlen des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte Mai 2023 im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur wurden vom Verwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein aufgrund einer Klage einer Privatperson aus dem Umfeld des PhV für ungültig erklärt.

Der Leitsatz des Beschluss vom 01.07.2024 des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtes ist:

Ein Verstoß gegen zwingende Dokumentationsvorschriften der Wahlordnung indiziert die Nichtvornahme der dokumentationspflichtigen Handlung. (Rn.41)

Grundsatz

Die vom 8. bis zum 10. Mai 2023 durchgeführte Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte wird für ungültig erklärt.

Aus dem Beschluss:

1. Die Antragstellerin ficht die Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte (L) beim für Bildung zuständigen Ministerium an.

2. Die Antragstellerin ist als Oberstudienrätin im Dienst des Landes Schleswig-Holstein an der xxx in xxx tätig. Sie ist Mitglied des Philologenverbandes Schleswig-Holstein e.V. (phv) – Berufsverband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein – und seit Februar 2024 dessen Vorsitzende.

Der Beschluss

 

von Harro Rhenius

Amtsangemessene Alimentation – Das Vorgehen 2024

Das „Dienstleistungszentrum – Personal“ sendet noch in diesem Monat Ablehnungsbescheide zu den Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation 2023. Erste Ablehnungsbescheide sind bereits zugegangen. Wir werden noch im November zu einem Seminar u.a. zu diesem Thema einladen.

Stellen Sie, wenn noch nicht geschehen, auch für 2024 einen Antrag. Sie verzichten sonst freiwillig auf ggf. Ansprüche. Die Begründungen sind identisch mit denen der letzten Jahre. Es hat sich nichts fast nichts geändert.

Antragsmuster

von Harro Rhenius

Das Dienstleistungszentrum Personal hat laut eigener Information mit der Bearbeitung der Anträge auf amtsangemessene Alimentation 2023 begonnen. Es ist geplant, alle rund 17.000 Anträge für das Jahr 2023 bis zum Frühjahr 2025 zu bescheiden.

Grundlage für die Bescheidung ist das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein, das am 19. Juli 2024 durch den Landtag verabschiedet und zwischenzeitlich am 1. August 2024 verkündet wurde (GVOBl. Schl.-H. S. 649 ff) GVOBl_Schl-H_9_2024_v5_neu.indd (schleswig-holstein.de). Mit diesem Gesetz wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz sowie Artikel 61 i.V.m. Artikel 67 der Landesverfassung Rechnung getragen. Für das Jahr 2023 sieht das Gesetz rückwirkend eine Erhöhung der Familienergänzungszuschläge sowie eine einmalige Sonderzahlung für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder vor. (Quelle: DLZP )

In diesem Zusammenhang ist die "kleine Anfrage" der Abgeordnete Raulies vom 30.03.2023 interessant, die wir auf unserer Internetseite (4) veröffentlicht habe. Auch die Abgeordnet Annabelle Krämer hatte eine kleine Anfrage gestellt, die wir hier veröffentlicht wollen.

Hinzuweisen ist, dass auch Anträge aus 2022 incl. Ablehnbescheid des DLZP und des Widerspruch der Antragsteller nun bearbeitet (abgelehnt) werden. Wir empfehlen den Hinweis des DLZP anzunehmen und den Klageweg einzuschlagen. Hierzu auch eine Info des "Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes vom Februar 2022". Ein Klagemuster finden Sie nachstehend.

Bei den Ablehnungsbescheiden für 2023 empfehlen wir in Abstimmung mit dem dbb sh Widerspruch einzulegen.

von Harro Rhenius

Der dbb sh  und die IVL-SH begrüßen das Vorhaben, die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu modernisieren. Nach Auffassung des dbb sh  besteht ein großer Bedarf, Digitalisierungsaspekte zum Gegenstand einer Überarbeitung zu machen. Dabei ist zu begrüßen, dass Anregungen des dbb sh aufgegriffen wurden.