Rechtsschutz und Pflegegrad

Wer Leistungen aus der Pflegekassen benötigt, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.

Niemand von uns kann sich dem Thema "Pflegebedürftigkeit" entziehen. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Sei es nach einem Schlaganfall oder - was besonders schlimm ist - schleichend.

Plötzlich steht man selber oder die Angehörigen vor einem Problem. Wenn der Fall eintritt, ist es wichtig zu wissen, wie man sich zu verhalten hat.

Wer einen Antrag stellt, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein.

Der Antrag ist bei der der Pflegekasse zu stellen, zu der der Pflegebedürftige gehört. Das ist in der Regel seine Krankenkasse. Um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen, wird in sechs Lebensbereichen - den sogenannten Modulen - der Grad der Selbständigkeit eingeschätzt, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe oder unter Nutzung von Hilfsmitteln versorgen kann.

Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ist in vielen Fällen ein Streit- und Auslegungspunkt geworden und beschäftigt in zunehmenden Maße die Gerichte. Das besondere Procedere zur Erlangung des Rechtschutzes ist einzuhalten.

Unsere zuständige Fachreferentin hilft Ihnen und berät Sie. Wenden Sie sich bei Fragen unmittelbar an sie. Wichtig zu wissen ist, dass Sie nur dann Rechtschutz erlangen, wenn Sie sich direkt an unsere Referentin wenden. Private Anwaltskontakte unterliegen nicht den Rechtsschutzbestimmungen.

Als IVL-Mitglied haben Sie einen starken Partner im Boot, den dbb.  Sie haben als IVL-Mitglied bei Streitfällen zur Feststellung ihres Pflegegrades kostenlosen Rechtschutz. Eine persönliche Leistung, die von großer Bedeutung sein kann. Werfen Sie dieses Leistungsangebot nicht einfach über Bord.

Einzelheiten zum Rechtschutz und welchen Weg Sie zur Erlangung gehen müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen des dbb.