Schlüsselversicherung

Die Schlüsselversicherung

ist Bestandteil der Diensthaftpflichtversicherung, die die IVL-SH für Ihre Mitglieder bei der DBV abgeschlossen hat.

Sehr wichtig ist der Schutz zum Schadenersatz nach dem Verlust von Schlüsseln oder Zugangskarten der Schule oder anderer pädagogischer Einrichtungen und bei Schäden am Schuleigentum. Wer grob fahrlässig den Hauptschlüssel oder andere Zugangseinrichtung eines z.B. großen Schulzentrums verliert, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Er zahlt den Austausch aller Schlösser und/oder Schließanlagen.

Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn der Lehrer den Zentralschlüssel für die Schule längere Zeit unbeaufsichtigt in der Tür des Klassenzimmers stecken lässt. Auch wenn er den Schlüssel unbeaufsichtigt auf dem Pult im Klassenzimmer liegen lässt, muss er damit rechnen, dass er bei einem Verlust persönlich haftet.

Nicht grob fahrlässig handelt der Lehrer dagegen, wenn er den Schulschlüssel auch während der Freizeit in seiner Schultasche oder Regenjacke mitführt und dabei verliert, so urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Fall (Az. 6 A 61073/91).

Der Versicherungschutz endet unwiderruflich mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der IVL-SH.