von Harro Rhenius

Schleswig, 10.02.2025

Oberverwaltungsgericht bestätigt:
Die HPR-Wahlen müssen wiederholt werden!

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig bestätigt heute den Beschluss vom 02.07.2024, welcher vom Verwaltungsgericht nach Anfechtung der Wahlen zum Hauptpersonalrat getroffen wurde.

Die vom 8. bis zum 10. Mai 2023 durchgeführte Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte wird für ungültig erklärt und muss wiederholt werden.

von Harro Rhenius

Bundesverfassungsgericht mit Verzögerungsrüge konfrontiert:
„Wir brauchen jetzt die Alimentations-Entscheidung“