Bezirkspersonalräte und Örtliche Personalräte bleiben im Amt.
Im März 2023 klagte die heutige Vorsitzende des Philologenverbandes (PhV)
gegen die Nichtzulassung des PhV zur Wahl des HPR(L).
Was war geschehen?
Die damalige PhV-Vorsitzende hatte es versäumt fristgerecht eine Wahlliste einzureichen. Der Hauptwahlvorstand ließ daher den PhV nicht zur Wahl zu. Dieser Schritt des Hauptwahlvorstands war rechtlich unvermeidbar und spielte daher bei dem Antrag beim Verwaltungsgericht keine Rolle, da die Antragsstellerin und ihr Rechtsvertreter andere Anfechtungsgründe gefunden hatten. Vor Gericht ging es vorrangig um den Aushang des Wahlausscheibens in den Schulen. Dieses soll in 11 von ca. 800 Schulen nicht fristgerecht ausgehängt worden sein. Die Antragsstellerin ist als Lehrerin im Dienst des Landes Schleswig-Holstein an der …schule in … tätig. Sie ist Mitglied des … Schleswig-Holstein e.V. (…) – Berufsverband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein.
Der Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 10.02.2025 (vorhergehend Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 2. Juli 2024), hat schwerwiegenden Folgen für die Durchführung von Personalratswahlen an den Schulen in Schleswig-Holstein.
Die genauen Daten der Wahl sind momentan nicht bekannt.