Mitgliederversicherung

Diensthaftpflichtversicherung
Die Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein hat Sie gegen berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen Ihrer aktiven Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer durch einen entsprechenden Vertrag versichert. Betont werden muss, dass die Versicherung auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger einschließt, wenn sie weiter pfür die Schule tätig sind..
Der Leistungspflicht des Versicherers unterliegen alle Ersatzansprüche aus Ereignissen , bei denen Sie z.B. während des Dienstes infolge grobfahrlässiger Amtspflichtverletzung Schädiger an Personen oder Sachen sind und zwar in allen Bereichen der Lehrtätigkeit, bei Klassenfahrten und Besichtigungen (Lernen am anderen Ort), im Unterricht, bei praktischen Übungen sowie bei Experimenten.
Sehr wichtig ist die Frage des Schadenersatzes nach dem Verlust von Schlüsseln oder Zugangskarten der Schule oder anderer pädagogischer Einrichtungen und bei Schäden am Schuleigentum. Wer grob fahrlässig den Hauptschlüssel oder andere Zugangseinrichtung eines z.B. großen Schulzentrums verliert, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Er zahlt den Austausch aller Schlösser und/oder Schließanlagen.
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen.