von Harro Rhenius
Stark, Stärker, IVL-SH
Zukunft, das sind wir.
Wer auf Innovation und Bildungsqualität setzt, meint IVL-SH, Punktum.
Schulentwicklung nach Holzhammermethode ohne Perspektive lehnen wir ab. Gelegenheitsgutachten- und -stellungnahmen, die nur ideologische Positionen bestätigen lehnen wir auch ab.
Wir wollen fachliche und sachlich pädagogische und gewerkschaftliche Diskussionen, wir sind wir, wir sind die Qualitätsmacher.
IVL-SH, mehr als ein Verband. Stark, Stärker, IVL-SH.
von Harro Rhenius
Neuer Internetauftritt der IVL-SH
Nach grundsätzlichen Überlegungen hat sich der Vorstand der IVL-SH entschlossen, im Zusammenhang mit dem 75jährigem Jubiläum, den Internetauftritt des Verbandes komplett neu zu gestalten.
Wir werden attraktiver, moderner und mitgliedernäher werden. Wir integrieren deshalb einen Bereich, der ausschließlich unseren Mitgliedern zugänglich ist. Zahlreiche weitere Informationen und Angebote nur für Mitglieder werden Sie hier finden.
Seien Sie gespannt und freuen Sie sich auf den neuen Auftritt.
von Harro Rhenius
OVG Beschluss zur HPR-Wahl 2023
Am 24.03.2025 wurde der Beschluss des OVG Schleswig den betroffenen Parteien zugeleitet.
von Harro Rhenius
HPR-Wahl 2025
Bezirkspersonalräte und Örtliche Personalräte bleiben im Amt.
Im März 2023 klagte die heutige Vorsitzende des Philologenverbandes (PhV)
gegen die Nichtzulassung des PhV zur Wahl des HPR(L).
Was war geschehen?
Die damalige PhV-Vorsitzende hatte es versäumt fristgerecht eine Wahlliste einzureichen. Der Hauptwahlvorstand ließ daher den PhV nicht zur Wahl zu. Dieser Schritt des Hauptwahlvorstands war rechtlich unvermeidbar und spielte daher beim Antrag vor dem Verwaltungsgericht keine Rolle, da die Antragsstellerin und ihr Rechtsvertreter andere Anfechtungsgründe gefunden hatten. Vor Gericht ging es vorrangig um den Aushang des Wahlausscheibens in den Schulen. Dieses soll in 11 von ca. 800 Schulen nicht fristgerecht ausgehängt worden sein. Die Antragsstellerin ist als Lehrerin im Dienst des Landes Schleswig-Holstein an der …schule in … tätig. Sie ist Mitglied des … Schleswig-Holstein e.V. (…) – Berufsverband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein.
Der Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 10.02.2025 (vorhergehend Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 2. Juli 2024), hat schwerwiegenden Folgen für die Durchführung von Personalratswahlen an den Schulen in Schleswig-Holstein.