HPR-Wahl 2025

von Harro Rhenius

Das Verwaltungsgericht sah einen schwerwiegenden Mangel an der Wahl und erklärte die Wahl zum HPR(L) für ungültig. Dieser Beschluss wurde nunmehr durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig bestätigt.

Der Beschluss des OVG ist mit der Veröffentlichung rechtskräftig geworden. Der gebildete Hauptwahlvorstand hat zusätzlich die Aufgaben des HPR(L) zu übernommen. Das ist eine eklatante Schwächung der Mitbestimmung.

Auch in den Schulen müssen Wahlvorstände berufen werden. Die IVL-SH wird diese durch landesweite Schulungsangebote bei ihrer verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beteiligen Sie sich an der Wahl zum HPR(L). Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten der IVL-SH.

Wir sind Ihre starke Stimme im Hauptpersonalrat.

Wir treten stark und entschlossen auf. Machen Sie mit. Melden Sie sich, wenn Sie als Kandidatin oder Kandidat der IVL-SH zur Wahl in den HPR mitmachen wollen.

Die IVL-SH nimmt die berechtigten Interessen der Lehrkräfte aller Schularten in Schleswig-Holstein wahr. Wir erweisen mit unseren Veröffentlichungen und Stellungnahmen dem Legitimitäts- und Demokratiegrundsatz unseres Landes einen Dienst. Lesen Sie unsere "Kieler Erklärung".

Der Beschluss des OVG Schleswig lt. JURIS

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