HPR-Wahl 2025

von Harro Rhenius

Das Verwaltungsgericht sah darin einen schwerwiegenden Mangel und erklärte die Wahl zum HPR(L) für ungültig. Dieses Urteil wurde nunmehr durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt.
Der jetzige HPR(L) ist noch geschäftsführend im Amt. Wenn das Urteil des OVG rechtskräftig wird, muss der nun zu bildende Hauptwahlvorstand auch die Aufgaben des HPR(L) übernehmen. Das ist eine Schwächung der Mitbestimmung, die ursächlich der PhV zu verantworten hat.

Auch in den Schulen müssen Wahlvorstände berufen werden. Die IVL-SH wird diese durch landesweite Schulungsangebote bei ihrer verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beteiligen Sie sich an der Wahl zum HPR(L). Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten der IVL-SH.

Wir sind Ihre starke Stimme im Hauptpersonalrat.

Wir wollen stark auftreten. Machen Sie mit. Melden Sie sich, wenn Sie als Kandidatin oder Kandidat der IVL-SH zur Wahl in den HPR mitmachen wollen

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