von Harro Rhenius

Einladung zu einer Schulung für örtliche Personalräte und Wahlvorstände

Einladung zu einer Schulung für örtliche Personalräte und Wahlvorstände

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Hauptwahlvorstand hat den Termin für die Wahl zum HPR(L) auf den Zeitraum vom 07.Juli – 09. Juli 2025 festgelegt.

Das Wahlausschreiben wird voraussichtlich in der 21. KW erfolgen. Das bedeutet, dass unsere Schulungstermine am 21.05. und 22.05. eventuell zu spät liegen, um die Anforderung des MBG, das Wahlausschreiben am Tag seines Erlasses an allen Schulen auszuhängen, zu erfüllen. Daher haben wir unsere Schulungstermine entsprechend angepasst.

Thema ist die Vorbereitung der Hauptpersonalratswahlen im Jahr 2025 mit Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG SH) und der Landesverordnung über die Wahl der Personalräte.

Entsendung und Anspruch auf Freistellung sind im § 37 MBG geregelt, Reisekosten werden erstattet.

Mitglieder der IVL-SH und auch Nichtmitglieder aller Schularten sind herzlich willkommen. Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Für die Teilnehmer/innen entstehen keine Kosten.

Weiter unten sehen Sie die Veranstaltungsorte und das Datum des jeweiligen Anmeldeschlusses.

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Wir bitten um eine Anmeldung über die E-Mail unserer Landesgeschäftsstelle:

geschaeftsstelle@ivl-sh.de

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landesvorstand         

              Elke Stamm            Grete Rhenius

Schulungsangebote:

(jeweils von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

 

Dienstag, 13. Mai 2025

Hotel und Restaurant Alter Landkrug, Gro0e Mühlenstraße 13, 24589 Nortorf
Anmeldeschluss: Donnerstag, 8. Mai 2025

 

Donnerstag, 15. Mai 2025

Ort: Seehotel Schwanenhof[,amSchulsee, 23879 Mölln
Anmeldeschluss:Montag, 12. Mai 2025

 

Die bereits angemeldeten Kolleginnen und Kollegen werden per E-Mail informiert.

 

von Harro Rhenius

Nach grundsätzlichen Überlegungen hat sich der Vorstand der IVL-SH entschlossen, im Zusammenhang mit dem 75jährigem Jubiläum, den Internetauftritt des Verbandes  komplett neu zu gestalten.

Wir werden attraktiver, moderner und mitgliedernäher werden. Wir integrieren deshalb einen Bereich, der ausschließlich unseren Mitgliedern zugänglich ist. Zahlreiche weitere Informationen und Angebote nur für Mitglieder werden Sie hier finden.

Seien Sie gespannt und freuen Sie sich auf den neuen Auftritt.

von Harro Rhenius

Am 24.03.2025 wurde der Beschluss des OVG Schleswig den betroffenen Parteien zugeleitet.

 

von Harro Rhenius

Der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte muss neu gewählt werden.
Bezirkspersonalräte und Örtliche Personalräte bleiben im Amt.
Im März 2023 klagte die heutige Vorsitzende des Philologenverbandes (PhV)
gegen die Nichtzulassung des PhV zur Wahl des HPR(L).

Was war geschehen?
Die damalige PhV-Vorsitzende hatte es versäumt fristgerecht eine Wahlliste einzureichen. Der Hauptwahlvorstand ließ daher den PhV nicht zur Wahl zu. Dieser Schritt des Hauptwahlvorstands war rechtlich unvermeidbar und spielte daher beim Antrag vor dem Verwaltungsgericht keine Rolle, da die Antragsstellerin und ihr Rechtsvertreter andere Anfechtungsgründe gefunden hatten. Vor Gericht ging es vorrangig um den Aushang des Wahlausscheibens in den Schulen. Dieses soll in 11 von ca. 800 Schulen nicht fristgerecht ausgehängt worden sein. Die Antragsstellerin ist als Lehrerin im Dienst des Landes Schleswig-Holstein an der …schule in … tätig. Sie ist Mitglied des … Schleswig-Holstein e.V. (…) – Berufsverband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Schleswig-Holstein.

Der Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 10.02.2025 (vorhergehend Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 2. Juli 2024), hat schwerwiegenden Folgen für die Durchführung von Personalratswahlen an den Schulen in Schleswig-Holstein.

von Dirk Meußer

Obwohl sich die entsprechende Änderung des Erlasses „Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I“ noch in der Anhörungsphase befindet, wird eine beabsichtigte weitreichende Änderung der möglichen Hilfsmittel in Klassenarbeiten bereits jetzt in der Landespresse diskutiert. So soll zukünftig auch die Nutzung von Lexika, digitaler Nachschlagwerke, eigener Aufzeichnungen und digitaler Geräte mit Internetzugang sowie KI-Anwendungen ermöglicht werden.