Langsam aber sicher – Alimentationsentscheidung

Bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Kiel, 17.09.2025

Es verdichten sich die Anzeichen, dass eine wegweisende Alimentationsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unmittelbar bevorsteht, zumindest aber noch in diesem Jahrerfolgt. Dies hängt u.a. mit dem Ausscheiden des zuständigen Richters zusammen, in dessen Amtszeit die Entscheidung noch fallen soll; auch der insbesondere von uns ausgehende Druck (zuletzt die Verzögerungsbeschwerde bzgl. Weihnachtsgeld, aber auch die Verfassungsbeschwerde insbes. bezüglich Familienergänzungszuschläge) dürfte eine beschleunigende Wirkung haben. Die erste zu erwartende Entscheidung wird voraussichtlich
zwar noch nicht unmittelbar die Schleswig-Holsteinischen Fälle erfassen, aber von grundlegender Bedeutung für alle Besoldungsrechtskreise sein, mithin auch für Schleswig-Holstein.
Sobald die Entscheidung vorliegt, wird der dbb sh eine Auswertung vornehmen und daraus ggf. entsprechende Forderungen ableiten. Ergänzend ist damit zu rechnen, dass im Lichte der Grundsatzentscheidung des BVerfG zeitnah weitere Entscheidungen erfolgen, die – soweit noch erforderlich – weitere Klarheit in den schleswig-holsteinischen Fallkonstellationen
(„Weihnachtsgeld“ sowie Familienergänzungszuschläge) bringen werden.
Bekanntlich haben wir nach dem Auslaufen der „Gleichstellungszusage“ des Landes (antragsunabhängige Korrekturzusage bzgl. Weihnachtsgeld für den Fall einer höchstrichterlichen Verurteilung des Landes) auf das ab 2022 bestehende Rechtsmittelerfordernis hingewiesen. Dieses Erfordernis besteht, wenn eventuelle Ansprüche infolge einer möglicherweise nicht verfassungskonformen Korrektur des Besoldungsrechts abgesichert werden sollen, die im Jahr 2022 vorgenommen wurde. Dabei wurden insbesondere die Familienergänzungszuschläge eingeführt.
Soweit die daraus resultierenden Verfahren bereits das Verwaltungsgericht Schleswig erreicht haben, erfolgte von dort in der Regel eine Ruhendstellung, und zwar mit Blick auf die vom dbb sh initiierte Verfassungsbeschwerde, da die diesbezügliche Entscheidung durch
das Bundesverfassungsgericht zunächst abgewartet werden sollte. Offenbar sieht das Verwaltungsgericht keinen Anlass mehr, an der Ruhendstellung festzuhalten. Hintergrund ist
die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu den saarländischen Besoldungsgesetzen.
Auch wenn das Verwaltungsgericht aus unserer Sicht übersieht, dass die Verfassungsbeschwerden eben nicht vergleichbar sind, dass das Bundesverfassungsgericht über die Schleswig-Holsteinische Beschwerde noch nicht entschieden hat (obwohl sie vor der saarländischen Beschwerde eingereicht wurde – für uns ein Indiz für Substanz) und dass grund-
legende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ohnehin anstehen (s.o.), müssen wir mit der aktuellen Wiederaufnahmeentscheidung umgehen. Zu dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gehört ein auf den 11.11. 2025 anberaumter Verhandlungstermin, der zunächst 16 vom Verwaltungsgericht ausgewählte Fälle zum Gegenstand hat.
Der Landesvorstand hat zunächst zwei Verfahren als Musterverfahren eingestuft, die wir anwaltlich begleiten. Es ist gelungen, dafür Prof. Rogosch zu gewinnen, mit dem wir bereits bzgl. der Verzögerungsbeschwerde und der Verfassungsbeschwerde zusammenarbeiten.
Das Verwaltungsgericht wird mit uns abgestimmte Schreiben erhalten, mit denen das Ziel verfolgt wird, alle Ansprüche weiterhin effektiv zu verfolgen. In den übrigen Verfahren sollte
sich – soweit Mitglieder der dbb Fachgewerkschaften betroffen sind – das weitere Vorgehen deshalb an diesen Musterverfahren orientieren.
Um dies koordinieren zu können, bitten wir, uns alle Fälle aus Ihrer Mitgliedschaft zu melden, die in das Wiederaufnahmeverfahren einbezogen wurden.
Der Fortgang in der Sache ist offen. Denkbar ist, dass der erhandlungstermin storniert wird, nachdem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (s.o.). Denkbar ist aber auch, dass die Verhandlung stattfindet. Auch darauf werden wir vorbereitet sein, zumal das Verwaltungsgericht durchaus interessante Ansätze erkennen lässt, die im Ergebnis für eine unzureichende Alimentation sprechen.