Hymnenpflicht an bayerischen Schulen

Hymnenpflicht an bayerischen Schulen kommt


In Bayern sollen in Schulen künftig Hymnen abgespielt werden. Das Kultusministerium teilte mit, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 bei festlichen Abschlussveranstaltungen mindestens zwei Lobgesänge erklingen müssen, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne .

Ob die Hymnen vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liege „im Ermessen der Schulleitung“. 
 
Zunächst hatte die CSU vorgeschlagen, sogar drei Hymnen zu spielen – nämlich National-, Europa- und Bayernhymne. Laut Ministerium, das auf einen Austausch mit den Schulen verweist, sollen es jetzt nur noch zwei sein. Ob die Hymnen vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liege „im Ermessen der Schulleitung“. Durch das Aushändigen von Textblättern solle es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier ermöglicht werden mitzusingen. Eine Pflicht zum Mitsingen gebe es aber nicht.
 
Das Ministerium verwies dabei auch auf einen Paragraphen im Strafgesetzbuch (§90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), auf dessen Einhaltung zu achten sei.
 Offensichtlich befürchte das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen werde wie gewünscht, und schwenke schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches.
 
Diese Nachricht wurde am 06.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
 
„Sollen die Schulen in unserem Land abseits stehen?“ fragt der IVL-SH Vorstand das schleswig-holsteinische Bildungsministerium.
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