Unsere Leistungen

IVL-SH-Mitglieder sind überzeugt

Begeisterung teilen - Kolleginnen und Kollegen empfehlen!

Mit unserem Service unterstützen wir uns um Sie und Ihre Belange.


Fordern Sie uns, werden Sie Mitglied.

Wir bieten im Rahmen des Mitgliederservice:

Sie erhalten als IVL-Mitglied Ihren persönlichen Zugang zur „dbb-Vorteilswelt„.

Dies müssen Sie jedoch gesondert beantragen.

Das IVL-SH-Magazin

Das IVL-Magazin sowohl als Print- als auch als Onlineversion enthält Beiträge zu schulischen, bildungspolitischen und bildungswissenschaftlichen Themen.

Die Jahrgänge 2023 und 2024 der IVL-Magazine stehen als PDF-Dateien zur Verfügung. Ältere Ausgaben unserer Verbandzeitschrift können per Mail angefordert werden.

IVL Magazin

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Ein Netzwerk - Alle Vorteile

Der dbb beamtenbund und tarifunion und seine Mitgliedsgewerkschaften bilden ein schlagkräftiges Netzwerk.


Die IVL-SH ist dabei. Unter ivl-sh.zn-d.de ist IVL-SH zu finden. Als Fachgewerkschaft sind wir Teil des „zukunftsnetzwerk.digital“.

Damit sind wir als IVL-SH noch moderner und digitaler. Sie finden jetzt alle wichtigen Informationen und Vorteile in unserer Web-App. Damit kommen wir als „Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein“ einem immer wieder geäußerten Wunsch nach und führen die App ein.

Denn ohne nutzerfreundliche digitale Angebote geht es heute nicht mehr. Das betrifft auch unsere Verbandsarbeit.


Wir wollen unseren Mitgliedern mehr Service bieten und junge Kollegen und Kolleginnen ansprechen. Diese intuitiv zu bedienende Plattform verbindet, was zusammengehört: die relevantesten Informationen unserer Interessenvertretung, News des Dachverbands dbb beamtenbund und tarifunion und die besten Vorteilsangebote des dbb.
Alles in einem System, alles an einem Ort.
Das
zukunftsnetzwerk digitalist eine große Chance und ein wichtiger Schritt in unsere digitale Zukunft.

Registrierung ist ganz einfach!

Registrieren Sie sich jetzt für die Nutzung der Web-App. Wie? Ganz einfach: Rufen Sie mit Ihrem Smartphone oder Laptop die Seite https://ivl-sh.zn-d.de auf. Dort klicken Sie oben rechts auf das Personensymbol neben der Lupe.

Dann den Button Registrieren“ bestätigen und die geforderten Angaben (also Bundesland, in dem Sie wohnen, Mitgliedsgewerkschaft und persönliche Daten) eingeben.

Wenn Sie den Registrierungsprozess abgeschlossen haben, erhalten Sie eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse, damit ihre Registrierung bestätigt werden kann.

Viel Spaß bei unserem neuen Digitalangebot!

Mitgliederversicherung

Die Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein hat Sie gegen berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen Ihrer aktiven Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer durch einen entsprechenden Vertrag versichert.
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen unserer Partnerversicherung DBV.

Betont werden muss, dass die Mitgliederversicherung auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger einschließt, wenn diese als „Seniorteacher“ oder als Vertretungslehrkräfte offiziell eingesetzt sind.

Der Leistungspflicht des Versicherers unterliegen alle Ersatzansprüche aus Ereignissen, bei denen Sie z.B. während des Dienstes infolge grobfahrlässiger Amtspflichtverletzung Schädiger an Personen oder Sachen sind und zwar in allen Bereichen der Lehrtätigkeit, bei Klassenfahrten und Besichtigungen (Lernen am anderen Ort), im Unterricht, bei praktischen Übungen sowie bei Experimenten.

Was haben Sie im Schadensfall zu tun?

Sie müssen den Schaden unverzüglich bei der IVL-SH Geschäftsstelle anzeigen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gegeben sind. Dann übermittelt sie dem Mitglied eine Schadenanzeige zum Ausfüllen und ist ihm ggf. dabei behilflich. Das Mitglied gibt die Anzeige unterschrieben zurück, die zur Bearbeitung der Versicherung zugeleitet wird. Weitere Eingänge zur Sache sind ebenfalls der Versicherung zu übersenden.
Das Mitglied ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen.

Es darf keinesfalls eine Schuldanerkenntnis im Schadensfalle geben. Sie gefährden hierdurch Ihren Versicherungsschutz.

Beratung zum Ruhegehalt

Sie haben Fragen zu Ihrem Ruhegehalt, dann können Sie im ersten Schritt unsere Broschüre bestellen. Verwenden Sie dazu bitte unsere Kontaktadresse. Unbedingt notwendig ist, dass Sie uns neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift mitteilen, da sonst eine Zusendung nicht möglich ist.

Sie können inzwischen auch in Schleswig-Holstein beim Dienstleistungszentrum nach § 56 Beamtemversorgungsgesetz eine  Versorgungsauskunft beantragen.  Wurde bereits eine Auskunft erteilt, können Sie frühestens nach 5 Jahren eine solche Auskunft noch einmal erhalten.

Als „kleine“ Lösung bietet das „Dienstleistungszentrum Personal des Landes“ mit dem Projekt „KoPers“ einen Online-Versorgungsrechner an. Sie haben damit die Möglichkeit sich Ihren Versorgungsanspruch allein auf Basis der von Ihnen eingegebenen Zahlen und Informationen zu berechnen. Eine Kontrolle Ihrer Versorgung ist, wenn Sie älter als 68 Jahre sind, mit diesem Programm nicht möglich.

Bereits in der Vergangenheit haben wir unseren Mitgliedern den Service einer Auskunftserteilung angeboten. Dieses soll und wird auch so bleiben. Für Mitglieder der IVL-SH erheben wir keine Servicegebühr. Nutzen Sie unseren Service unabhängig von der „kleinen Dienstleistung“ des Landes.

Wir bieten unsere Dienstleistung der vorausschauenden Ruhegehaltsberechnung auch Beamtinnen und Beamten aus anderen Bundesländern an.

IVL-SH-Service:
Informelle Pensionsberechnung

Diese und andere Fragen stellen sich viele Kolleginnen und Kollegen. Die IVL-SH bietet eine informelle Berechnung des Pensionsanspruches mit der Möglichkeit von Simulationsberechnungen an. So erhalten Sie verlässliche Informationen über Ihre Ruhegehaltsansprüche auf Basis der geltenden Rechtslage.

Hinweis: Die Genauigkeit unserer Auskunft und Berechnung hängt von Ihren bereitgestellten Informationen ab.

Die Auftragserteilung bleibt unverbindlich. Wir lehnen jeglichen Haftungsanspruch ab. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die vorgenannten Einschränkungen und Beschränkungen der Auskunftserteilung an.

Wir haben ein Formular der Berechnung zum Herunterladen für Sie bereitgestellt. Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte und gespeicherte Formular dann per Mail an die Referentin Grete Rhenius oder per Brief an die Landesgeschäftsstelle.

Wir möchten unseren Service, der unverbindlich ist und bleibt, weiter ausbauen und vertiefen. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit einer Vorabinformation bieten. Dieses auch insofern, dass Sie aus dieser Auskunft erkennen können, ob z.B. eine Stundenreduzierung ruhegehaltswirksam ist. Sie sollen aber auch die Möglichkeit haben, Ihren Ruhegehaltsanspruch nachprüfen zu lassen.

Wir vermitteln unseren Mitgliedern Rechtsschutz

Prozessualer Rechtsschutz bzw. anwaltliche Beratung muss gesondert beantragt werden.  Auch Pensionärinnen und Pensionäre verlieren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst den Status „Beamtin oder Beamter“ nicht. Sie bleiben lebenslang an den Dienstherrn gebunden. Bei Streitigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beraten und helfen wir unverändert weiter.

Ein wichtiger Hinweis: Wir und der „dbb“ übernehmen keinerlei Kosten, wenn Sie bezüglich Ihres Falles bereits eine Anwältin oder einen Anwalt eingeschaltet haben.

Die im „dbb beamtenbund und tarifunion“ zusammengeschlossenen Verbände haben für ihre Mitglieder Dienstleistungszentren eingerichtet, die mit erfahrenen Spezialisten im Disziplinar-, Straf-, Dienst- und Verwaltungsrecht besetzt sind.

Rechtsschutz wird gewährt, wenn der jeweils einzelne Fall Aussicht auf Erfolg hat. Wir verweisen ausdrücklich auf die dbb Rahmenrechtschutzordnung.

Wie kommen Sie zu Ihrem Rechtsschutz?

MasterCard GOLD: Ihre Verbandskreditkarte

Aktuelles 2025 über die IVL-SH-Verbands-Kreditkarte MasterCard GOLD

Mehrwert
Die Mastercard Gold Verbandskreditkarte zeichnet sich nicht nur durch eine hervorragende Akzeptanz – mittlerweile auch in Deutschland – und kaum vorhandene Kosten aus, sondern auch durch den Zusatznutzen an Mehrwerten: Rabatte für Reisen und Neufahrzeuge, inkludierte Versicherungen.

Weil Reisen immer teurer werden, ist ein Rabatt mehr als willkommen. Die Verbandskreditkarte beinhaltet beispielsweise solche Rabatte. Mitglieder wissen dies oft nicht, sie meinen, das geht für ihre Reise bestimmt nicht. Ein Anruf bei Herrn Kames (s. u.) kann da Klärung bringen.

Oder wer ein Neufahrzeug kaufen will, ist gewiss an einem vernünftigen Rabatt ohne großes Verhandeln interessiert. Beigefügt als PDF-Datei finden Sie hierzu Rabattbeispiele für verschiedene Automarken und -typen.

Änderungen bei der Mastercard Gold Verbandskreditkarte

Kreditkarten werden heute nur noch am POS Terminal – Akzeptanzterminal – abgewickelt. Beträge <50 € werden ohne PIN Eingabe akzeptiert, bei Beträgen >50 € muss eine Verifikation durch Eingabe der PIN erfolgen.

Welche Auswirkungen bringt die Neugestaltung der Verbandskreditkarte – neuausgestellte und erneuerte Kreditkarten – mit sich?

Der Name des Karteninhabers und, falls erwünscht, seine Mitgliedsnummer, werden nicht mehr hochgeprägt, sondern nur aufgelasert. Auf der Rückseite entfällt ein Unterschriftsfeld. Letzteres ist nicht mehr erforderlich, denn ein Vergleich mit der Unterschrift auf einem physischen Bezahlbeleg gibt es nicht mehr. Bezahlbelege sind durch den Chip und die PIN-Eingabe überflüssig geworden, sie gibt es weltweit kaum noch.

Das Aussehen der Verbandskreditkarte ändert sich somit nur marginal. Alle anderen Vorteile bleiben wie bisher.

Alle Fragen zu den o. g. Punkten und mehr beantwortet Ihnen unser

Kooperationspartner
John Kames
Commercial Cards
Consulting and Sales

E-Mail: john.kames@t-online.de
Telefon: 06432 936 9860 
Mobil: 0177 6622334

Die Interessenvertretung für Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

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