Harro Rhenius

Weiterbildungsfahrt – Litauen

Werte Leserin, werter Leser.Auch für 2025 hatten wir uns entschlossen, wieder ein Weiterbildungsangebot für Interessierte zu organisieren. Anspruch auf Bildungsfreistellung haben nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein grundsätzlich alle Beschäftigten, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Bildungsfreistellung kann für Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement in Anspruch genommen werden. In den letzten 10 Jahren haben wir zahlreiche Weiterbildungsveranstalten sowohl für Mitglieder als auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger unseres Landes durchgeführt. Primär waren unsere Veranstaltung vom europäischen Gedanken geprägt. Wir waren in Straßburg, Luxemburg und Brüssel, in Wien und Paris, in Genf und Verdun, aber auch in Tallin, Riga, Karlsruhe und Bonn. In 2025 stand Litauen auf dem Plan. Am 28.09. flogen wir von Hamburg mit „Baltic Air“ nach Vilnius. Drei Übernachtungen waren in Vilnius vorgesehen. Wir führten dort  Gespräche mit politischen und wirtschaftlichen Institutionen, bevor wir unsere Veranstaltung dann in Klaipeda (Memel) beendeten. Dort waren wir vom 01.10. bis 03.10.  Vorher machten wir einen Umweg über die kurischen Nehrung nach Niden u.a. zum Sommerhaus von Thomas Mann (Tomo Manno). Beendet haben wir unsere Veranstaltung im Simon-Dach-Haus in Klaipeda“, wo wir auf Einladung der „Verein der Deutschen in Klaipeda“ an der Feierlichkeit des 03. Oktober 35 Jahre Deutsche Einheit teilnehmen durften. Der Schulchor des Hermann-Sudermann-Gymnasium Klaipeda, trug neben unserer Nationalhymne, der litaischen Hymne und der Eurpoa-Hymne  das Lied „Freiheit“ von Marius Müller-Westerhagen vor. Manchen von uns standen dabei Tränen in den Augen. Am Abend fuhren wir mit der Fähre entspannt nach Kiel, wo wir am 04.10. abends ankamen. Begeistert waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Veranstaltung.

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Gibt es einen Massenexodus der Lehrkräfte?

Diese Frage stellt eine aktuelle Untersuchung des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) angesichts besorgniserregender Befunde. Das hat sich die Abgänge aus dem Schuldienst der 16 Bundesländer genauer angeschaut und festgestellt, dass dabei der Anteil derjenigen, die regulär aufgrund ihres Alters ausscheiden, immer kleiner wird – ein deutliches Zeichen dafür, so schlussfolgert der Studienautor Dr. Dieter Dohmen, dass die Belastung im Lehrberuf immer größer wird. “Studien verweisen regelmäßig darauf, dass die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften  deutlich über eine ‚reguläre‘ 40-Stunden-Woche hinausgeht” Fazit des Autors: „Wenn die Zahl bzw. der Anteil der vorzeitig aus dem Schuldienst in einem derart großen Umfang ansteigt, dann ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass der Schuldienst entweder an Attraktivität verliert oder die Belastung von vielen Lehrkräften als nicht mehr bzw. länger tragbar angesehen wird. Arbeitszeitstudien verweisen regelmäßig darauf, dass die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften gerade während der Unterrichtszeit deutlich über eine ‚reguläre‘ 40-Stunden-Woche hinausgeht. Heterogenität der Schülerschaft sowie die zunehmenden psychischen und sozialen Herausforderungen dürften ein Übriges tun. Quelle: News4teachers Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

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Langsam aber sicher – Alimentationsentscheidung

Bevorstehende Entscheidung des BundesverfassungsgerichtesKiel, 17.09.2025 Es verdichten sich die Anzeichen, dass eine wegweisende Alimentationsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unmittelbar bevorsteht, zumindest aber noch in diesem Jahrerfolgt. Dies hängt u.a. mit dem Ausscheiden des zuständigen Richters zusammen, in dessen Amtszeit die Entscheidung noch fallen soll; auch der insbesondere von uns ausgehende Druck (zuletzt die Verzögerungsbeschwerde bzgl. Weihnachtsgeld, aber auch die Verfassungsbeschwerde insbes. bezüglich Familienergänzungszuschläge) dürfte eine beschleunigende Wirkung haben. Die erste zu erwartende Entscheidung wird voraussichtlichzwar noch nicht unmittelbar die Schleswig-Holsteinischen Fälle erfassen, aber von grundlegender Bedeutung für alle Besoldungsrechtskreise sein, mithin auch für Schleswig-Holstein.Sobald die Entscheidung vorliegt, wird der dbb sh eine Auswertung vornehmen und daraus ggf. entsprechende Forderungen ableiten. Ergänzend ist damit zu rechnen, dass im Lichte der Grundsatzentscheidung des BVerfG zeitnah weitere Entscheidungen erfolgen, die – soweit noch erforderlich – weitere Klarheit in den schleswig-holsteinischen Fallkonstellationen(„Weihnachtsgeld“ sowie Familienergänzungszuschläge) bringen werden.Bekanntlich haben wir nach dem Auslaufen der „Gleichstellungszusage“ des Landes (antragsunabhängige Korrekturzusage bzgl. Weihnachtsgeld für den Fall einer höchstrichterlichen Verurteilung des Landes) auf das ab 2022 bestehende Rechtsmittelerfordernis hingewiesen. Dieses Erfordernis besteht, wenn eventuelle Ansprüche infolge einer möglicherweise nicht verfassungskonformen Korrektur des Besoldungsrechts abgesichert werden sollen, die im Jahr 2022 vorgenommen wurde. Dabei wurden insbesondere die Familienergänzungszuschläge eingeführt.Soweit die daraus resultierenden Verfahren bereits das Verwaltungsgericht Schleswig erreicht haben, erfolgte von dort in der Regel eine Ruhendstellung, und zwar mit Blick auf die vom dbb sh initiierte Verfassungsbeschwerde, da die diesbezügliche Entscheidung durchdas Bundesverfassungsgericht zunächst abgewartet werden sollte. Offenbar sieht das Verwaltungsgericht keinen Anlass mehr, an der Ruhendstellung festzuhalten. Hintergrund istdie Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu den saarländischen Besoldungsgesetzen.Auch wenn das Verwaltungsgericht aus unserer Sicht übersieht, dass die Verfassungsbeschwerden eben nicht vergleichbar sind, dass das Bundesverfassungsgericht über die Schleswig-Holsteinische Beschwerde noch nicht entschieden hat (obwohl sie vor der saarländischen Beschwerde eingereicht wurde – für uns ein Indiz für Substanz) und dass grund-legende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ohnehin anstehen (s.o.), müssen wir mit der aktuellen Wiederaufnahmeentscheidung umgehen. Zu dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gehört ein auf den 11.11. 2025 anberaumter Verhandlungstermin, der zunächst 16 vom Verwaltungsgericht ausgewählte Fälle zum Gegenstand hat.Der Landesvorstand hat zunächst zwei Verfahren als Musterverfahren eingestuft, die wir anwaltlich begleiten. Es ist gelungen, dafür Prof. Rogosch zu gewinnen, mit dem wir bereits bzgl. der Verzögerungsbeschwerde und der Verfassungsbeschwerde zusammenarbeiten.Das Verwaltungsgericht wird mit uns abgestimmte Schreiben erhalten, mit denen das Ziel verfolgt wird, alle Ansprüche weiterhin effektiv zu verfolgen. In den übrigen Verfahren solltesich – soweit Mitglieder der dbb Fachgewerkschaften betroffen sind – das weitere Vorgehen deshalb an diesen Musterverfahren orientieren.Um dies koordinieren zu können, bitten wir, uns alle Fälle aus Ihrer Mitgliedschaft zu melden, die in das Wiederaufnahmeverfahren einbezogen wurden.Der Fortgang in der Sache ist offen. Denkbar ist, dass der erhandlungstermin storniert wird, nachdem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (s.o.). Denkbar ist aber auch, dass die Verhandlung stattfindet. Auch darauf werden wir vorbereitet sein, zumal das Verwaltungsgericht durchaus interessante Ansätze erkennen lässt, die im Ergebnis für eine unzureichende Alimentation sprechen.

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Verzögerungsbeschwerde

Im Jahr 2007 wurde den Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld gestrichen. Ein Jahr später wurde Klage eingereicht, weitere 10 Jahre später wurde sie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung liegt bis heute jedoch nicht vor. dbb sh Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp: „Das ist eines Rechtsstaates zunehmend unwürdig und den Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen so nicht mehr zuzumuten.“ Deshalb wurde in Karlsruhe jetzt seitens des dbb sh  eine Verzögerungsbeschwerde eingereicht. Die Verzögerungsbeschwerde ist der logische Schritt nach der vor sechs Monaten eingereichten Rüge, die bislang ignoriert wurde. Sollte die Beschwerde abgelehnt bzw. keine Wirkung entfalten, wäre das nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Der dbb sh ist dann bereit, den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen! Die IVL-Sh steht in vollem Umfang hinter der Aktion des dbb sh. Doch allein das wird es nach den Befürchtungen des dbb sh nicht richten: Der gewerkschaftliche Spitzenverband für den öffentlichen Dienst sorgt sich um die Zukunft des Berufsbeamtentums. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Einschnitte, dessen Zulässigkeit viel zu lange unklar bleibt. Zu allem Überfluss sind aktuell fast täglich aus etlichen Richtungen zusätzliche Angriffe auf das Statusverhältnis zu verzeichnen, obwohl es für einen funktionieren Staat eine zentrale Rolle spielt. Dazu gehören Forderungen, Verbeamtungen deutlich zurückzufahren, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, die Integration in die Rentenversicherung vorzunehmen oder Versorgungsfonds zu plündern. Jener soll in Schleswig-Holstein aktuell um 300 Millionen Euro „erleichtert“ werden. Dabei handelt es sich irritierenderweise ziemlich genau um den Betrag, den die Politik durch eine unbedachte und überflüssige  Northvolt-Förderung wohl verzockt hat. „Die unbestreitbar großen Probleme in unserem Land müssen durch bedachte Reformen angegangen werden. Mit ideologisch oder polemisch motivierten Forderungen, die sich gegen Beamtinnen und Beamte richten, werden dagegen Probleme nicht gelöst, sondern verschärft.“ so der dbb sh Landesvorsitzende. Wer Interesse an einem leistungsfähigen Staat hat, sollte auf Beamtinnen und Beamte setzen. Und wer Interesse an einem stabilen Berufsbeamtentum hat, sollte auf den dbb setzen. Erst eine Mitgliedschaft in den Fachgewerkschaften und -verbänden des dbb fördert den Schutz und die positive Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums. Wir sind als IVL-SH Mitglied.

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Beamte in die Rentenversicherung

Beamte in die Rentenversicherung: Bas-Vorschlag könnte bis zu 20 Milliarden Euro jährlich kosten Arbeitsministerin Bärbel Bas und SPD-Vorsitzender, kommt mal wieder mit einem uralt Vorschlag aus dem Abseits, einem Lieblingsprojekt der Linken.Beamte sollen in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten und dort auch bezahlen. Eine neue Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Der Vorschlag würde einen Haufen Probleme produzieren – ohne die bestehenden zu lösen. Nicht mal eine Woche ist vergangen und die neue Bundesregierung hat ihren ersten Disput: Am Wochenende hatte die frisch ernannte SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas vorgeschlagen, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Retourkutsche aus der Union folgte prompt – und das zu Recht: Denn der Vorschlag würde die öffentlichen Kassen Milliarden kosten und einen ganzen Strauß neuer Probleme schaffen, ohne die bisherigen zu lösen. Kommen die Pläne einer Gehaltskürzung gleich? Noch ist offen, wie die Arbeitsministerin ihre Pläne umsetzen will. Wahrscheinlich würden nur neue Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen – mit entsprechenden Beiträgen vom Gehalt. Unklar bliebe dann, ob sich Staat und Beamte, wie auch bei den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst, die Kosten teilen. Weil Beamte bislang keine Beiträge zahlen, würde das de facto einer Gehaltskürzung entsprechen – es sei denn, der Staat übernimmt den vollen Betrag. Teuer würde es in jedem Fall. Neben den laufenden Pensionszahlungen müssten Bund, Länder und Kommunen fortan eine jährliche Milliardensumme an die Rentenkasse überweisen. Ein anderes Szenario: Alle Beamten würden ab sofort in die gesetzliche Rente überführt. Trügen die öffentlichen Arbeitgeber den gesamten Beitragssatz, entstünden nach IW-Berechnungen bei aktuell rund 1,9 Millionen Beamten Mehrkosten von knapp 20 Milliarden Euro jährlich. Bei paritätischer Finanzierung wären es immer noch zehn Milliarden Euro. Hinzu kommen juristische Fragen: Kann man bestehenden Beamten rückwirkend Pensionsversorgung entziehen, wegen der sie sich womöglich für den Staatsdienst entschieden haben?  Vorschlag löst Problem der Überalterung nicht Entscheidend ist aber etwas anderes: Keines der beiden Szenarien löst die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rente. Zwar fließen kurzfristig mehr Beiträge in das System. Langfristig steigen aber auch die Ausgaben – denn auch die künftigen Beamtenrenten müssten aus dem Umlagesystem gezahlt werden. Die Altersstruktur der Beamten ist sogar ungünstiger als die der übrigen Beschäftigten. Wenn es darum geht, Pensionen und Renten anzugleichen, sollte die SPD genau dort ansetzen, zum Beispiel, indem sie die Höhe der Pensionsansprüche reformiert. Will sie die steigenden Kosten des Beamtenwesens begrenzen, ist sie besser bedient, die Tarifbeschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten und weniger zu verbeamten. Bärbel Bas‘ Vorschlag löst keines dieser Probleme – und sollte schnell wieder in der Schublade verschwinden. Seitens der Bundesländer wird zweifellos Proteste kommen, denn der Bas-Vorschlag hebelt den Föderralismusgedanken aus. Die Bundesländer verlieren zwangläufig die Hoheit über die Beamtengehälter und – pensionen. Quelle: https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/bjoern-kauder-ruth-maria-schueler-bas-vorschlag-koennte-bis-zu-20-milliarden-euro-jaehrlich-kosten.html

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Unsere Vertreterin HPR

 HPR- (L)-Wahl: „Viel Licht und wenig Schatten“ könnte man als Resümee des Ergebnisses festhalten. Wir haben viel Arbeit und Geld in einen aufwendigen Wahlkampf investiert, um die IVL-SH wieder in den HPR (L) in die Gruppe der schulamtsgebundenen Schule zu bringen. Es ist vollbracht! Die Kollegin Anita Jensen wird unsere neue Vertreterin im HPR (L)  sein. Anita Jensen unterrichtet an der Gemeinschaftsschule Lauenburgische Seen in Ratzeburg die Fächer Mathematik, Geographie, Biologie und Musik. Durch die Fächer und besonderen Aufgaben an der Schule wie u. a. als MINT- sowie Umweltbeauftragte, arbeitet sie praxisbezogen Unsere Forderung, wie das Unterrichten wieder in den Mittelpunkt zu stellen oder überbordende Bürokratie abzubauen, haben Anita Jensen bewogen, in die IVL-SH inzutreten. Insbesondere engagiert Anita Jensen sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung, gute Weiterbildungsmöglichkeiten während der Unterrichtszeit und eine amtsangemessene Alimentation. Herzlichen Glückwunsch  (L)

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