Harro Rhenius

Trotz Minusgrade IVL bei der Demo

Tarifbeschäftigte des Landes sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen haben am 07. Januar im Kieler Regierungsviertel Fortschritte in der laufenden Einkommensrunde gefordert. Die über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bei minus 2 Grad Celsius mit einer Menschenkette „Zumutungen am laufenden Band“ illustriert. Bei der anschließenden Kundgebung sagte dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp, der auch der Verhandlungskommission in Potsdam angehört: „Wir erwarten ein faires Angebot an die Gewerkschaften in der zweiten Verhandlungsrunde. Wir sind bereit, den Druck zu erhöhen, wenn wir dazu gezwungen werden! Keine Haushaltssanierung auf dem Rücken der Beschäftigten!“ An der vom dbb sh organisierten Aktion waren schwerpunktmäßig die VDStra und die DStG beteiligt. Ergänzend waren die DPolG, der BSBD, die DJG der BDR, der VLBS, der PhV, die IVL, der VBE, die GdS und die komba mit Delegationen vertreten. Damit wurde bereits deutlich, dass es dem dbb gleichermaßen um Tarifbeschäftigte und um Beamten geht. Die Einkommensrunde sei erst dann beendet, wenn ein durchgesetzter Tarifabschluss auch auf die Beamten übertragen wurde.

Trotz Minusgrade IVL bei der Demo Weiterlesen »

Weihnachtsgrüße

  Wo auch immer Sie sind, zu Hause, bei Freunden oder Verwandten oder gar im Urlaub, Die IVL-SH und der Vorstand , Synonym für Interesse. Vertrauen. Leistung, wünscht Ihnen ein entspanntes und auch harmonisches Weihnachtsfest.2025.12.18 Weihnachtsgruß IVL 25

Weihnachtsgrüße Weiterlesen »

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Wußten Sie das? Als weitere Behörde stellt das „Bundeszentralamt für Steuern“ die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach deren Bildung, u.a. durch die zuständigen Finanzämter, zum Abruf und Anwendung für Arbeitgeber bereit. Wenn Sie Ihre Gehalts- oder Pensionsabrechnung 01/2026 erhalten oder erhalten haben und sich wundern, warum Ihr Gehalt oder Ihre Pension plötzlich gekürzt wurde, finden Sie auf Ihrer Abrechnung den folgenden Text: Auf Grund technischer Probleme beim „Bundeszentralamt für Steuern“ bei der Datenlieferung über das ElstAM-Meldeverfahren konnten nicht alle ab 01.01.2026 gültigen Daten (private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Steuerklassenänderungen etc.) für die Steuerberechnung berücksichtigt werden. Eine Korrektur soll automatisch in der nächsten Abrechnung erfolgen. Bitte sehen Sie von Anfragen beim DLZP ab und fordern Sie keine Ersatzbescheinigungen bei Ihren zuständigen Versicherungsunternehmen an. Soweit der Schritt zur Entbürokratisierung in unserem Land.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Weiterlesen »

Die Landesregierung macht erste Zugeständnisse

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat gegenüber dem Finanzausschuss des Landtages und gegenüber dem dbb schleswig-holstein das geplante Vorgehen zur Herbeiführung einer verfassungskonformen Besoldung dargelegt. Danach sollen alle bestehenden und künftigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, was ab dem Jahr 2025 antragsunabhängig erfolgen soll. „Die Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben ist allerdings kein Entgegenkommen, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.(Mitgliederinfo: Logging auf Zukunftsnetzwerk https://ivl-sh.zn-d.de/)

Die Landesregierung macht erste Zugeständnisse Weiterlesen »

Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation

Besoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:Landespolitik kann Korrekturbedarf nicht mehr ignorieren, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung bezieht sich zwar auf die Berliner Besoldung. Sie wurde aber bewusst als Grundsatzentscheidung ausgestaltet, die auch für Schleswig-Holstein relevant ist. „Der Landespolitik wird erneut aufgezeigt, dass sie sich auf dünnes Eis begeben hat und eine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Beamten nicht möglich ist“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. (Mehr im Zukunftsnetzwerk nur für IVL-Mitglieder)

Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation Weiterlesen »

Amtsangemessene Alimentation – Wer Wind säht, wird Sturm ernten

Und das Land Schleswig-Holstein und seine Politiker haben 2022 Wind gesäht. Gestern, 11.11.2025, wurde das Thema „Amtsangemessene Alimentation 2022“ vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt und beschlossen.Die Vertreter des dbb schleswig-holstein mit Rechtsanwalt Prof. Konrad Rogosch konnten vor dem Verwaltungsgericht gestern einen Erfolg verzeichnen Das Land Schleswig-Holstein muss Federn lassen. Das Verwaltungsgericht hält die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig. Der dbb – SH verweist auf die Warnungen hin, die er in Richtung Land frühzeitig gesendet hatte. Nur Kläger dürfen möglicherweise auf Nachzahlung von Besoldung hoffen. Mehr auf „dbb Zukunftsnetzwerk Deutschland“  (IVL-SH Mitglieder loggen Sie sich ein).

Amtsangemessene Alimentation – Wer Wind säht, wird Sturm ernten Weiterlesen »

Weiterbildungsfahrt – Litauen

Werte Leserin, werter Leser.Auch für 2025 hatten wir wieder ein Weiterbildungsangebot für Interessierte zu organisieren. Anspruch auf Bildungsfreistellung haben nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein grundsätzlich alle Beschäftigten, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Bildungsfreistellung kann für Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie Qualifizierungen für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement in Anspruch genommen werden. In den letzten 10 Jahren haben wir zahlreiche Weiterbildungsveranstalten sowohl für Mitglieder als auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger unseres Landes durchgeführt. Primär waren unsere Veranstaltung vom europäischen Gedanken geprägt. Wir waren in Straßburg, Luxemburg und Brüssel, in Wien und Paris, in Genf und Verdun, aber auch in Tallin, Riga, Karlsruhe und Bonn. In 2025 stand Litauen auf dem Plan. Am 28.09. flogen wir von Hamburg mit „Baltic Air“ nach Vilnius. Drei Übernachtungen waren in Vilnius vorgesehen. Wir führten dort  Gespräche mit politischen und wirtschaftlichen Institutionen, bevor wir unsere Veranstaltung dann in Klaipeda (Memel) beendeten. Dort waren wir vom 01.10. bis 03.10.  Vorher machten wir einen Umweg über die kurischen Nehrung nach Niden u.a. zum Sommerhaus von Thomas Mann (Tomo Manno). Beendet haben wir unsere Veranstaltung im Simon-Dach-Haus in Klaipeda“, wo wir auf Einladung der „Verein der Deutschen in Klaipeda“ an der Feierlichkeit des 03. Oktober 35 Jahre Deutsche Einheit teilnehmen durften. Der Schulchor des Hermann-Sudermann-Gymnasium, trug neben unserer Nationalhymne, der litauischen Hymne und der Eurpoa-Hymne  das Lied „Freiheit“ von Marius Müller-Westerhagen vor. Manchen von uns standen dabei Tränen in den Augen. Am Abend fuhren wir mit der Fähre entspannt nach Kiel, wo wir am 04.10. abends ankamen. Begeistert waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Veranstaltu

Weiterbildungsfahrt – Litauen Weiterlesen »

Gibt es einen Massenexodus der Lehrkräfte?

Diese Frage stellt eine aktuelle Untersuchung des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) angesichts besorgniserregender Befunde. Das hat sich die Abgänge aus dem Schuldienst der 16 Bundesländer genauer angeschaut und festgestellt, dass dabei der Anteil derjenigen, die regulär aufgrund ihres Alters ausscheiden, immer kleiner wird – ein deutliches Zeichen dafür, so schlussfolgert der Studienautor Dr. Dieter Dohmen, dass die Belastung im Lehrberuf immer größer wird. “Studien verweisen regelmäßig darauf, dass die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften  deutlich über eine ‚reguläre‘ 40-Stunden-Woche hinausgeht” Fazit des Autors: „Wenn die Zahl bzw. der Anteil der vorzeitig aus dem Schuldienst in einem derart großen Umfang ansteigt, dann ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass der Schuldienst entweder an Attraktivität verliert oder die Belastung von vielen Lehrkräften als nicht mehr bzw. länger tragbar angesehen wird. Arbeitszeitstudien verweisen regelmäßig darauf, dass die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften gerade während der Unterrichtszeit deutlich über eine ‚reguläre‘ 40-Stunden-Woche hinausgeht. Heterogenität der Schülerschaft sowie die zunehmenden psychischen und sozialen Herausforderungen dürften ein Übriges tun. Quelle: News4teachers Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Gibt es einen Massenexodus der Lehrkräfte? Weiterlesen »

Langsam aber sicher – Alimentationsentscheidung

Bevorstehende Entscheidung des BundesverfassungsgerichtesKiel, 17.09.2025 Es verdichten sich die Anzeichen, dass eine wegweisende Alimentationsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unmittelbar bevorsteht, zumindest aber noch in diesem Jahrerfolgt. Dies hängt u.a. mit dem Ausscheiden des zuständigen Richters zusammen, in dessen Amtszeit die Entscheidung noch fallen soll; auch der insbesondere von uns ausgehende Druck (zuletzt die Verzögerungsbeschwerde bzgl. Weihnachtsgeld, aber auch die Verfassungsbeschwerde insbes. bezüglich Familienergänzungszuschläge) dürfte eine beschleunigende Wirkung haben. Die erste zu erwartende Entscheidung wird voraussichtlichzwar noch nicht unmittelbar die Schleswig-Holsteinischen Fälle erfassen, aber von grundlegender Bedeutung für alle Besoldungsrechtskreise sein, mithin auch für Schleswig-Holstein.Sobald die Entscheidung vorliegt, wird der dbb sh eine Auswertung vornehmen und daraus ggf. entsprechende Forderungen ableiten. Ergänzend ist damit zu rechnen, dass im Lichte der Grundsatzentscheidung des BVerfG zeitnah weitere Entscheidungen erfolgen, die – soweit noch erforderlich – weitere Klarheit in den schleswig-holsteinischen Fallkonstellationen(„Weihnachtsgeld“ sowie Familienergänzungszuschläge) bringen werden.Bekanntlich haben wir nach dem Auslaufen der „Gleichstellungszusage“ des Landes (antragsunabhängige Korrekturzusage bzgl. Weihnachtsgeld für den Fall einer höchstrichterlichen Verurteilung des Landes) auf das ab 2022 bestehende Rechtsmittelerfordernis hingewiesen. Dieses Erfordernis besteht, wenn eventuelle Ansprüche infolge einer möglicherweise nicht verfassungskonformen Korrektur des Besoldungsrechts abgesichert werden sollen, die im Jahr 2022 vorgenommen wurde. Dabei wurden insbesondere die Familienergänzungszuschläge eingeführt.Soweit die daraus resultierenden Verfahren bereits das Verwaltungsgericht Schleswig erreicht haben, erfolgte von dort in der Regel eine Ruhendstellung, und zwar mit Blick auf die vom dbb sh initiierte Verfassungsbeschwerde, da die diesbezügliche Entscheidung durchdas Bundesverfassungsgericht zunächst abgewartet werden sollte. Offenbar sieht das Verwaltungsgericht keinen Anlass mehr, an der Ruhendstellung festzuhalten. Hintergrund istdie Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu den saarländischen Besoldungsgesetzen.Auch wenn das Verwaltungsgericht aus unserer Sicht übersieht, dass die Verfassungsbeschwerden eben nicht vergleichbar sind, dass das Bundesverfassungsgericht über die Schleswig-Holsteinische Beschwerde noch nicht entschieden hat (obwohl sie vor der saarländischen Beschwerde eingereicht wurde – für uns ein Indiz für Substanz) und dass grund-legende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ohnehin anstehen (s.o.), müssen wir mit der aktuellen Wiederaufnahmeentscheidung umgehen. Zu dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gehört ein auf den 11.11. 2025 anberaumter Verhandlungstermin, der zunächst 16 vom Verwaltungsgericht ausgewählte Fälle zum Gegenstand hat.Der Landesvorstand hat zunächst zwei Verfahren als Musterverfahren eingestuft, die wir anwaltlich begleiten. Es ist gelungen, dafür Prof. Rogosch zu gewinnen, mit dem wir bereits bzgl. der Verzögerungsbeschwerde und der Verfassungsbeschwerde zusammenarbeiten.Das Verwaltungsgericht wird mit uns abgestimmte Schreiben erhalten, mit denen das Ziel verfolgt wird, alle Ansprüche weiterhin effektiv zu verfolgen. In den übrigen Verfahren solltesich – soweit Mitglieder der dbb Fachgewerkschaften betroffen sind – das weitere Vorgehen deshalb an diesen Musterverfahren orientieren.Um dies koordinieren zu können, bitten wir, uns alle Fälle aus Ihrer Mitgliedschaft zu melden, die in das Wiederaufnahmeverfahren einbezogen wurden.Der Fortgang in der Sache ist offen. Denkbar ist, dass der erhandlungstermin storniert wird, nachdem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (s.o.). Denkbar ist aber auch, dass die Verhandlung stattfindet. Auch darauf werden wir vorbereitet sein, zumal das Verwaltungsgericht durchaus interessante Ansätze erkennen lässt, die im Ergebnis für eine unzureichende Alimentation sprechen.

Langsam aber sicher – Alimentationsentscheidung Weiterlesen »