Wußten Sie das? Als weitere Behörde stellt das „Bundeszentralamt für Steuern“ die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach deren Bildung, u.a. durch die zuständigen Finanzämter, zum Abruf und Anwendung für Arbeitgeber bereit.
Wenn Sie Ihre Gehalts- oder Pensionsabrechnung 01/2026 erhalten oder erhalten haben und sich wundern, warum Ihr Gehalt oder Ihre Pension plötzlich gekürzt wurde, finden Sie auf Ihrer Abrechnung den folgenden Text: Auf Grund technischer Probleme beim „Bundeszentralamt für Steuern“ bei der Datenlieferung über das ElstAM-Meldeverfahren konnten nicht alle ab 01.01.2026 gültigen Daten (private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Steuerklassenänderungen etc.) für die Steuerberechnung berücksichtigt werden. Eine Korrektur soll automatisch in der nächsten Abrechnung erfolgen. Bitte sehen Sie von Anfragen beim DLZP ab und fordern Sie keine Ersatzbescheinigungen bei Ihren zuständigen Versicherungsunternehmen an. Soweit der Schritt zur Entbürokratisierung in unserem Land.
