Weihnachtsgeld“-Konflikt in Schleswig-Holstein:
von Harro Rhenius
Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die hohe Zahl anhängiger Normenkontrollverfahren, die besoldungsrechtliche Vorschriften zum Gegenstand haben. Es handelt sich um über 50 Verfahren aus 11 Bundesländern, die die Jahre 2016 bis 2024 betreffen. Das Bundesverfassungsgericht widmet sich aktuell ausgewählten Pilotverfahren, die bereits die Revisionsinstanz durchlaufen haben bzw. möglichst viele Fragestellungen betreffen, um eine widerspruchsfreie Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu gewährleisten. Man sei hier bereits weit fortgeschritten. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass die übrigen Verfahren nachfolgend zügig entschieden werden.
Dem Bundesverfassungsgericht sei „schmerzlich bewusst“, dass die lange Wartezeit für die Betroffenen belastend und, gemessen am Gebot des effektiven Rechtsschutzes, „rechtfertigungsbedürftig“ sei. Aktuell würden personelle Ressourcen so weit wie möglich zu Bearbeitung der vorliegenden Verfahren eingesetzt. Schließlich kündigt das Bundesverfassungsgericht an, in besonderem Maße auf eine Praxistauglichkeit seiner Entscheidungen zu achten, um die Voraussetzungen für eine künftig zügigere Rechtsklarheit zu schaffen.
Aus Sicht des dbb sh sind die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zwar bemerkenswert – sie ändern aber zunächst nichts daran, dass in Schleswig-Holstein weiterhin eine mehr als fragwürdige Besoldungspraxis fortgesetzt wird. Wir pochen auf unverzügliche Rechtsklarheit und gegebenenfalls auf Korrekturen. Wir werden deshalb im Landesvorstand über Möglichkeiten beraten, den Druck nochmals zu erhöhen.
Der nachstehenden Meldung kann unser Schreiben an das Bundesverfassungsgericht entnommen werden, auf das jetzt geantwortet wurde.