Verfassungswidriger Zustand muss beendet werden

von Harro Rhenius

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung von Schleswig-Holstein für eine verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation lässt auf sich warten, obgleich Verfassungsbeschwerde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch Klagen beim schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht vorliegen.

Die im Landtag vertretenen Fraktionen sehen sich offensichtlich nicht in der Lage, selbst einen verfassungskonformen Gesetzentwurf 2023/2024 einzubringen.

Die „Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein“ (IVL-SH) fordert die Gericht auf, endlich ein  Urteilsspruch zu fassen. Wir wollen nicht länger warten.

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in diesem Land muss endlich amtsangemessen ausgestaltet werden. Schließlich ist das Beamtenverhältnis keine Einbahnstraße. Nicht nur die Beamtinnen und Beamte haben Pflichten, sondern auch deren Dienstherr.

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