Urteil des OVG vom 10.02.2025

von Harro Rhenius

Schleswig, 10.02.2025

Oberverwaltungsgericht bestätigt:
Die HPR-Wahlen müssen wiederholt werden!

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig bestätigt heute das Urteil vom 02.07.2024, welches vom Verwaltungsgericht nach Anfechtung der Wahlen zum Hauptpersonalrat getroffen wurde.

Die vom 8. bis zum 10. Mai 2023 durchgeführte Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrkräfte wird für ungültig erklärt und muss wiederholt werden.

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