Mitbestimmungsgesetz

von Harro Rhenius

Weiter schreibt der dbb in seiner Information: "Wir bleiben jedoch bei unserer Überzeugung, dass – auch von uns bereits eingebrachte - weitere Anpassungen, die nicht zwingend im unmittelbaren Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen, nicht vollständig ausgeblendet werden sollten. Andernfalls würden dringende Hinweise aus der Personalratspraxis ignoriert werden, die für eine insgesamt zeitgemäße Arbeitsgrundlage für die Personalräte, Jugend- und Ausbildungsvertretungen sowie Wahlvorstände stehen. Die Option, diese Anliegen erst im Zuge einer späteren Reform einzuspeisen, halten wir nicht für zielführend, da nicht absehbar ist, ob und wann eine weitere Reform realisierbar ist. Deshalb haben wir zumindest ausgewählte Vorschläge
für eine weitergehende Überarbeitung auch in diese Stellungnahme aufgenommen.

Gegebenenfalls haben wir einen Digitalisierungsbezug dargestellt. In diesem Zusammenhang merken wir an, dass es in vielen Dienststellen zunehmend schwierig wird bzw. ist, Kolleginnen und Kollegen für die genannten Gremien zu gewinnen sowie eine vollständige Rechtskonformität der Gremienarbeit zu gewährleisten. Beides ist - zumindest auch - auf aus der Zeit gefallene Rechtsgrundlagen zurückzuführen."

Dieser Aussage schließt sich die IVL-SH vollinhaltlich an. Wir erwarten auch vom Gesetzgeber, dass die spezifischen Lehrkräfteregelungen im MBG modernisiert und angepasst werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund des Urteils des schleswig-holsteinischen Verwaltungssgerichtes in der Sache S gegen HPR.

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