Amtsangemesssene Alimentation - Ablehnungsbescheide 2023

von Harro Rhenius

Das Dienstleistungszentrum Personal hat laut eigener Information mit der Bearbeitung der Anträge auf amtsangemessene Alimentation 2023 begonnen. Es ist geplant, alle rund 17.000 Anträge für das Jahr 2023 bis zum Frühjahr 2025 zu bescheiden.

Grundlage für die Bescheidung ist das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein, das am 19. Juli 2024 durch den Landtag verabschiedet und zwischenzeitlich am 1. August 2024 verkündet wurde (GVOBl. Schl.-H. S. 649 ff) GVOBl_Schl-H_9_2024_v5_neu.indd (schleswig-holstein.de). Mit diesem Gesetz wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz sowie Artikel 61 i.V.m. Artikel 67 der Landesverfassung Rechnung getragen. Für das Jahr 2023 sieht das Gesetz rückwirkend eine Erhöhung der Familienergänzungszuschläge sowie eine einmalige Sonderzahlung für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder vor. (Quelle: DLZP )

In diesem Zusammenhang ist die "kleine Anfrage" der Abgeordnete Raulies vom 30.03.2023 interessant, die wir auf unserer Internetseite (4) veröffentlicht habe. Auch die Abgeordnet Annabelle Krämer hatte eine kleine Anfrage gestellt, die wir hier veröffentlicht wollen.

Hinzuweisen ist, dass auch Anträge aus 2022 incl. Ablehnbescheid des DLZP und des Widerspruch der Antragsteller nun bearbeitet (abgelehnt) werden. Wir empfehlen den Hinweis des DLZP anzunehmen und den Klageweg einzuschlagen. Hierzu auch eine Info des "Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes vom Februar 2022". Ein Klagemuster finden Sie nachstehend.

Bei den Ablehnungsbescheiden für 2023 empfehlen wir in Abstimmung mit dem dbb sh Widerspruch einzulegen.

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