23. Juni "Tag des öffentlichen Dienstes"

von Harro Rhenius

„Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist zweifelsfrei sinnstiftend – aber sie muss auch mit Blick auf die Arbeitsbedingungen erstrebenswert sein“, mahnt Tellkamp.

Als aktuelles Beispiel für Frustration bei Beamtinnen und Beamten nennt der dbb sh die überlange Dauer bis zur Rechtsklarheit in wichtigen Anspruchsfragen. So steht noch immer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit des Eingriffs in das Weihnachtsgeld aus, der in Schleswig-Holstein bereits vor 17 Jahren erfolgt ist. „Dies muss als ausgesprochen problematische Entwicklung bezeichnet werden, die die herausragende Funktion des Berufsbeamtentums und die uneingeschränkte Identifikation mit dem Rechtsstaat nachhaltig beschädigen kann“, heißt es in einem jetzt verschickten Schreiben des dbb sh an das Bundesverfassungsgericht.

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