Bei Widerspruchsbescheiden zur Alimentation:
Der Erhalt eventueller Ansprüche erfordert Klageerhebung.
Aktuell bekommen viele Beamtinnen und Beamte Post von ihrem Dienstherrn. Mit Widerspruchsbescheiden werden Anträge auf ergänzende Besoldungsansprüche endgültig abgelehnt. Wer eventuelle
Ansprüche, die von ausstehenden Entscheidungen des Bundes-
verfassungsgerichtes abhängig sind, aufrechterhalten möchte, sollte
beim Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.
Dies ist innerhalb der Rechtsmittelfrist (grundsätzlich ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides) möglich. Der dbb sh hat seine
Fachgewerkschaften entsprechend informiert. Dabei geht es um Ansprüche aus dem Jahr 2023, auf die sich die aktuellen Widerspruchsbescheide beziehen. Die Klageeinreichung ist mit den von der IVL bereitgestellten
Mustern bequem zu realisieren. In Fällen, in denen bereits eine Klage anhängig ist, die Ansprüche für das Jahr 2022 zum Gegenstand hat, ist keine
erneute Klage, sondern lediglich eine sogenannte Klageerweiterung erforderlich. Auch hierfür hat der dbb sh ein Muster bereitgestellt.
Betroffene, die einen Widerspruchsbescheid erhalten und von einer Klage bzw. Klageerweiterung absehen, verlieren eventuelle Ansprüche auf Nachzahlungen. Aus Sicht des dbb sh mutet insbesondere die Landesregierung
den Beschäftigten viel zu, wenn sie auf eine Selbstverständlichkeit Wert legen: nämlich auf eine Bezahlung, die mit der Verfassung im Einklang steht.
Der Handlungsbedarf resultiert aber auch aus der noch immer bestehenden
Unklarheit, ob die vom Gesetzgeber im Jahr 2022 vorgenommenen Korrekturen im Besoldungsgefüge zu einer verfassungskonformen Alimentation
geführt haben. Der dbb sh und die IVL-SH hat starke Zweifel: von den eingeführten zusätzlichen familienbezogenen Besoldungsbestandteile profitieren nur einige Beamtinnen und Beamte, zudem nur vorübergehend und teilweise in Abhängigkeit vom Partnereinkommen. Von den Kürzungen und Streichun-
gen (insbesondere des „Weihnachtsgeldes“) sind jedoch ausnahmslos alle
Beamtinnen und Beamte betroffen. Für Klarheit kann nur das Bundes-
verfassungsgericht sorgen. Auf Initiative des dbb sh liegt dem Gericht zum Weihnachtsgeldstreit (der seit dem Jahr 2007 andauert) ein Vorlagebeschluss sowie eine Verfahrensrüge wegen der überlangen Verfahrensdauer
vor. Ebenfalls auf Initiative des dbb sh liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Korrekturen aus dem Jahr 2022 vor.
Nach unseren Informationen will das Bundesverfassungsgericht in diesem
Sommer eine wegweisende Entscheidung treffen. Wir werden unsere Aktivitäten und Empfehlungen dann entsprechend weiterentwicken.
Betroffene IVL-Mitglieder wenden sich bitte an die Geschäftsstelle.